Warum auch HR-Manager gute Fremdsprachenkenntnisse vorweisen müssen

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Müssen HR-Manager alles vorweisen können, was sie auch von Bewerbern verlangen? Eine interessante Frage, die nur schwer beantwortet werden kann. Fakt ist nämlich: Ein HR-Manager, Personaldienstmitarbeiter oder Recruiter ist gar nicht in der Lage, alle geforderten Fähigkeiten zu besitzen. Doch gerade im Bereich Fremdsprachen sind zumindest grundlegende Kenntnisse unverzichtbar – immerhin muss irgendwie überprüft werden, ob der Bewerber tatsächlich die angegebenen Fähigkeiten besitzt oder ob er vielleicht doch ein bisschen geflunkert hat.

Mehr Schein als Sein?

Auch wenn auf sämtlichen Infoseiten davon abgeraten wird, nutzen viele Bewerber ihre Unterlagen, um sich selbst und ihre Fähigkeiten ein bisschen besser dastehen zu lassen. Ein Gebiet, in dem besonders gern dick aufgetragen wird, sind die Fremdsprachenkenntnisse. Dass diese durchaus als Türöffner fungieren können und einen großen Einfluss auf den Erfolg einer Bewerbung haben können, ist nämlich längst kein Geheimnis mehr. Die meisten Unternehmen sind inzwischen gezielt auf der Suche nach Mitarbeitern, deren Fähigkeiten und Kenntnisse über das normale Schulenglisch hinausreichen.

Diese Entwicklung stellt jedoch die Personaldienstmitarbeiter vor neue Herausforderungen. Sie müssen nun nämlich Wege finden, um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Fremdsprachenkenntnisse werden immer mit einem entsprechenden Niveau im Lebenslauf angegeben. Doch wer garantiert, dass es sich hierbei um wahrheitsgemäße Angaben und nicht um mehr Schein als Sein handelt?

Die Bedeutung von Sprach-Zertifikaten

Sprachkenntnisse, die mit einem entsprechenden Zertifikat bestätigt werden können, machen es den Recruitern natürlich ein kleines bisschen leichter, die Fähigkeiten eines Bewerbers einzuschätzen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie sich blindlings auf diese verlassen dürfen. Unverzichtbar ist beispielsweise ein Blick auf das Datum, an dem das Zertifikat ausgestellt wurde. Ist dieses schon ganz schön „in die Jahre gekommen“, besteht der Grund, die Fremdsprachenkenntnisse genauer zu hinterfragen. Denn: Wenn eine Fremdsprache über einen bestimmten Zeitraum nicht aktiv genutzt wird, rostet sie im Handumdrehen ein. Was vor x Jahren noch zertifiziert wurde, kann heute längst wieder archiviert worden sein. Grundsätzlich gilt: Alles, was älter als drei Jahre ist, sollte individuell geprüft werden.

Lese-Tipp
Eine Übersicht der wichtigsten Zertifikate für Wirtschaftsenglisch finden Sie in diesem Beitrag aus unserem Sprachenmagazin.

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Fremdsprachenkenntnisse der Bewerber prüfen

Eines dürfte klar sein: Die Bewerber zu fragen „Handelt es sich bei den Angaben um Ihr tatsächliches Sprachniveau?“ reicht keinesfalls aus. Wer gibt schon gern zu, dass er an der einen oder anderen Stelle der Bewerbung ein bisschen geflunkert hat?

Um herauszufinden, ob ein potentieller neuer Mitarbeiter tatsächlich durch (sehr) gute Fremdsprachenkenntnisse punkten kann, müssen die Fähigkeiten – zumindest in überschaubarem Maße – geprüft werden. Der HR-Manager kommt also nicht drum herum, selbst sicher im Fremdsprachensattel zu sitzen.

Spontane Gesprächssituationen sind besonders aufschlussreich

Um zu überprüfen, wie hoch das sprachliche Niveau des Bewerbers tatsächlich ist, bietet es sich an, diesen mit einer spontanen Gesprächssituation zu „überrumpeln“. Es ist durchaus legitim, zu wünschen, dass das Telefonat oder Bewerbungsgespräch auf Englisch oder Französisch fortgesetzt wird, wenn im Lebenslauf entsprechende Kenntnisse angegeben wurden.

Mit einem solchen spontanen und praxisnahen Test können Sie als Personaldienstmitarbeiter ziemlich schnell und mit wenig Aufwand herausfinden, ob die Angaben auch wirklich der Realität entsprechen. Die Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass Sie selbst der Fremdsprache mächtig sind und sich in einem gewissen Rahmen ausdrücken können.

Tipp
Verwenden Sie möglichst branchenspezifische Vokabeln, um herauszufinden, ob der Bewerber auch wirklich alles versteht und auf spezielle Situationen vorbereitet ist.


Fremdsprachen-Profis ins Boot holen

Doch was, wenn das nicht der Fall ist und der HR-Manager beispielsweise nur gebrochen Französisch spricht? Tritt dieses Szenario ein, ist es sinnvoll, sich einen oder mehrere Fremdsprachen-Profis ins Boot zu holen. Die Möglichkeiten, die Fremdsprachenkenntnisse eines Bewerbers zu prüfen, werden dadurch noch vielfältiger. Hier ein paar Beispiele:

  • Interview: Ein Fremdsprachen-Trainer (oder Muttersprachler) löchert den Bewerber mit Fragen und findet so heraus, auf welchem sprachlichen Niveau er sich befindet.
  • Individuelle Tests: Ein Fremdsprachen-Trainer entwickelt einen individuellen Test für das Unternehmen, mit welchem die Fähigkeiten genau überprüft werden können.
  • Vortrag: Der Bewerber stellt sich in der geforderten Fremdsprache vor und der Sprach-Trainer bewertet den Vortrag.


Spezielle Kursangebote für HR-Manager

Sich externe Unterstützung zu suchen, ist eine zielorientierte Herangehensweise. Dennoch wollen viele Unternehmen auch im Hinblick auf das HR-Management selbstständig bleiben. In diesem Fall ist es sinnvoll, dem Personaldienstmitarbeiter einen speziellen Intensivkurs anzubieten, um ihn (oder sie) in einer bestimmten Fremdsprache fit zu machen. Die Kurse sind oftmals als Einzel-Training ausgelegt und fokussieren sich auf die typische Situation eines Bewerbungsgesprächs. Im Rahmen einer solchen Weiterbildungsmaßnahme ist es auch möglich, den HR-Manager so zu coachen, dass er zukünftig selbst die Fremdsprachenkenntnisse von Bewerbern prüfen kann. Immer mehr Sprach-Trainer und Sprach-Institute haben spezielle Recruiting-Crashkurse im Portfolio, mit denen die HR-Manager perfekt auf neue (sprachliche) Herausforderungen vorbereitet werden.

Tipp

Um im höchsten Maße von einem solchen Intensivkurs zu profitieren, ist es empfehlenswert, ihn in Vollzeit zu absolvieren. Wer über eine bestimmte Zeit voll und ganz in eine Fremdsprache eintaucht, lernt diese weitaus schneller als im Abendkurs. Eine oder zwei Wochen reichen hierfür oftmals schon aus (je nach Bereitschaft, Vorkenntnissen etc.).


Fazit: HR-Manager ohne Fremdsprachenkenntnisse? Undenkbar!

Recruiter müssen keinesfalls perfekte Alleskönner sein. Das ist schlichtweg nicht möglich. Aber sie müssen in verschiedenen Bereichen zumindest grundlegende Kenntnisse vorweisen können. Fremdsprachen sind hierfür ein ausgezeichnetes Beispiel. Wer entscheidet, ob ein Bewerber eingestellt wird oder nicht, muss auch in der Lage sein, dessen Fähigkeiten zweifelsfrei zu überprüfen. Genau aus diesem Grund sind Fremdsprachenkenntnisse für HR-Manager unverzichtbar. Falls noch Verbesserungsbedarf besteht, helfen spezielle Intensivkurse für Recruiter oder auch externe Sprachexperten. Falls Sie noch auf der Suche nach einem solchen sind, können Sie hier Ihre Anfrage starten.

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