Bildungsurlaub: Verbesserung der Sprachkenntnisse im Bildungsurlaub

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Der Bildungsurlaub ist die Möglichkeit, Angestellte bis zu fünf Tage im Jahr freizustellen, damit sich diese beruflich, politisch oder ehrenamtlich weiterbilden können. Was viele Arbeitnehmer und auch einige Arbeitgeber nicht wissen: In nahezu allen Bundesländern Deutschlands (die Ausnahmen sind Sachsen und Bayern) haben Angestellte (teilweise unter gewissen Bedingungen) ein Recht auf bezahlten Bildungsurlaub. Was Sie sonst noch zu dem Thema wissen müssen? Lesen Sie es in diesem Beitrag.

Was ist Bildungsurlaub?

Da der Wortbestandteil „Urlaub“ den Anschein erweckt, Angestellte könnten in dieser Zeit faulenzen, wird der Bildungsurlaub auch häufig als Bildungsfreistellung bezeichnet. Dieser Begriff verdeutlicht sehr gut, was die Aufgabe vom Bildungsurlaub ist: Arbeitnehmer lassen sich freistellen, um sich weiterzubilden. In welche Richtung diese Weiterbildung stattfindet, hängt vom Kursangebot der jeweiligen Bundesländer ab. Diese haben nämlich nicht nur ihre eigenen Gesetze, die den Bildungsurlaub regeln, sondern bestimmen auch selbstständig, mit welchen Inhalten die einwöchige Freistellung gefüllt werden kann. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten im Text.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

(Fast) alle Angestellten und auch Auszubildenden in Deutschland. Es gibt zwei Ausnahmen. Nummer 1 sind Menschen, die ihren Arbeitsplatz in Sachsen oder Bayern haben. In diesen Bundesländern gibt es keinen gesetzlich festgelegten Bildungsurlaub. Überall sonst schon. Ausnahme Nummer 2 bezieht sich auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hier gibt es die sogenannte Kleinbetriebsklausel. Liegt die Zahl der Mitarbeiter unter einer bestimmten Grenze (entweder 5 oder 10 Angestellte), so gibt es kein Recht auf Bildungsurlaub.

Da leider immer noch viel zu wenig Menschen von der Möglichkeit eines Bildungsurlaubs wissen, ist die Zahl derer, die eine Bildungsfreistellung tatsächlich nutzen, extrem gering. Derzeit nehmen gerade einmal ein bis zwei Prozent der Arbeitnehmer die Möglichkeit eines bezahlten Bildungsurlaubs in Anspruch.

Tipp!

Weisen Sie Ihre Mitarbeiter explizit darauf hin, dass sie Anspruch auf einen bezahlten Bildungsurlaub haben. Weiterhin ist es sinnvoll, Ihnen eine Weiterbildung in die sprachliche Richtung nahezulegen. Allerdings ist es Ihnen nicht gestattet, den Angestellten einen bestimmten (Sprach-)Kurs vorzuschreiben.


Wer trägt die Kosten?

Während Arbeitnehmer die Kosten für das gewählte Seminar bezahlen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, in der Zeit vom Bildungsurlaub weiterhin Gehalt zu zahlen. Das animiert den Angestellten zusätzlich, die Weiterbildung durchzuführen. Letztendlich ist die Aufteilung der Kosten absolut fair – schließlich profitieren beide Seiten enorm von der Bildungsfreistellung.

Was können Angestellte während des Bildungsurlaubs machen?

Das Angebot in den verschiedenen Bundesländern ist sehr vielfältig. Für Arbeitgeber ist es gar nicht mal so leicht, sich zu entscheiden. Wichtig ist, dass das gewählte Seminar zumindest entfernt etwas mit dem entsprechenden Beruf zu tun hat. Ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass dem Arbeitgeber ein Mindestnutzen am Bildungsurlaub zusteht. Oder salopp ausgedrückt: Die Weiterbildung der Mitarbeiter sollte nicht vollkommen für die Katz‘ sein. Konkret umfasst das Kurs-Angebot für Bildungsurlaube unter anderem folgende Bereiche:

  • EDV
  • Finanzen
  • Management
  • Gesundheit und Stressbewältigung
  • Sprachen
  • Soft Skills
  • Psychologie
  • Handwerk
 

Hinweis!

Welche Seminare speziell in Ihrem Bundesland angeboten werden, erfahren Sie auf der Internetseite www.wikipedia.de/bildungsurlaub


Kann der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub ablehnen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise dann, wenn im Unternehmen gerade Not am Mann ist und jeder Mitarbeiter gebraucht wird oder bereits viele andere Kollegen im „richtigen“ Urlaub sind. Generell kann die Bildungsfreistellung (außer in Bayern und Sachsen) nicht einfach so abgelehnt werden.

Können Sprachreisen im Rahmen vom Bildungsurlaub gemacht werden?

Ja. Tatsächlich gehören Sprachreisen zu den beliebtesten Angeboten, die im Rahmen eines Bildungsurlaubs in Anspruch genommen werden können. Es gibt allerdings auch hier einige Haken. Der wohl größte und auch problematischste: Nicht jede Sprachreise, die als Bildungsurlaub betitelt wird, wird auch vom Arbeitgeber anerkannt. Bei der Wahl des Anbieters sollte unbedingt genau geprüft werden, ob die Reise auch wirklich eine Anerkennung erlangt hat. Weiterhin gibt es in manchen Bundesländern Einschränkungen, die sowohl Arbeitgeber als auch -nehmer kennen sollten. Hierbei handelt es sich um die folgenden Sonderfälle:

In Nordrhein-Westfalen werden nur Sprachreisen genehmigt, die in einem maximalen Radius von 500 km von der Landesgrenze entfernt stattfinden. Diese Regelung schließt beispielsweise den Mittelmeerraum und auch andere Kontinente aus.

In Bremen können im Rahmen eines Bildungsurlaubs nur europäische Sprachen erlernt werden. Die Kurse dürfen jedoch weltweit stattfinden.

Was sind die Vorteile einer solchen Sprachreise?

Den Mitarbeiter in ein anderes Land schicken und ihn dafür auch noch weiterhin bezahlen? In den Ohren mancher Arbeitgeber klingt das vermutlich eine Spur zu nett. Und doch sollten Sie einmal über diese Möglichkeit der sprachlichen Weiterbildung nachdenken. Sie ist nämlich mit einigen Vorteilen verknüpft:

  • intensives Sprachtraining in stark limitierter Zeit
  • natürliches Lernen der Sprache mit Muttersprachlern
  • Kennenlernen von „Land und Leuten“ → Erlangen von interkultureller Kompetenz
  • gezieltes Training des Hörverständnisses
  • Kennenlernen und Verstehen verschiedener Dialekte
  • hoher Sprechanteil („learning by speaking“)

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Fazit: Mitarbeiter aktiv auf die Möglichkeit eines Bildungsurlaubs hinweisen

Natürlich sind nicht nur sprachliche, sondern auch andere Weiterbildungen nicht nur für Angestellte, sondern auch Arbeitgeber ein Zugewinn. Der Wissensstand eines Menschen sollte nie „einfrieren“, sondern immer erweitert werden. Schließlich wird die Arbeitswelt täglich von neuen Entwicklungen, Technologien und Trends beeinflusst, die allesamt ein bestimmtes Know-How voraussetzen. Es ist nur zu Ihrem Vorteil, wenn Sie Ihre Mitarbeiter aktiv auf die Möglichkeit von einem Bildungsurlaub hinweisen und somit sichergehen, dass diese nicht auf der Stelle treten, sondern sich stetig weiterentwickeln.

 

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